Polizeidirektion Chemnitz

 Seit 1990

Beschreibung

Am 13. September 1990 verabschiedet die Volkskammer der DDR ein Polizeigesetz, das sich an den Bestimmungen der Bundesrepublik orientiert. Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 hört die Volkspolizei auf zu existieren. Mit dem Sächsischen Polizeigesetz vom 30. Juli 1991 wird die Polizeidirektion Chemnitz gegründet, zuständig für die Stadt Chemnitz und die Landkreise Mittelsachsen und Erzgebirgskreis. Das unter Denkmalschutz stehende Direktionsgebäude wird saniert und um Neubauten erweitert.

Autor(en): Thomas Hormes

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